Home
Kontakt
Impressum
Robert-Bosch-Straße 7
D-89269 Vöhringen
Tel.: +49 7306 9608-0
Email:
Über uns  |  Produkte  |  Karriere  |  Kontakt
     
 

Aktuelles
Unternehmen
Lieferant des Jahres
Team
AGBs
Verkaufs- und
Lieferungsbedingungen

I. Vertragsabschluss
1. Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich für
alle von uns abgegebenen Angebote sowie mit uns abgeschlossenen
Verträgen.
2. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag
kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande,
sofern eine solche nicht ergeht mit Übergabe oder Auslieferung
des Kaufgegenstandes.
3. Unsere Auftragsbestätigungen ergehen schriftlich. Nebenabreden
sind nicht getroffen.
4. Bei Sonderwerkzeugen gilt folgende Über- bzw. Unterlieferung
der Bestellstückzahl als vereinbart:
bis zu 4 Stück 1 Stück
ab 5 – 11 Stück 2 Stück
ab 12 – 30 Stück 3 Stück
über 30 Stück 10% der Bestellmenge

II. Preise
1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich
Verpackung und Transportkosten zuzüglich der jeweils
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Ändern sich Löhne oder Materialkosten innerhalb des
Zeitraumes von Vertragsschluss bis zur Auslieferung
des Liefergegenstandes, so kann der Lieferer eine angemessene
Preisanpassung verlangen. Sollte eine Einigung
über eine entsprechende Preisanpassung nicht
möglich sein, so können wir vom Vertrag zurücktreten.

III. Lieferung
1. Die Lieferfrist beginnt erst ab dem Zeitpunkt, wenn
sämtliche Einzelheiten der Ausführung geklärt sind. Die
Einhaltung etwa vereinbarter Liefertermine setzt die Erfüllung
der Vertragspflichten des Kunden voraus.
2. Wir sind bemüht, vereinbarte Liefertermine und Fristen
einzuhalten. Sollten wir Lieferfristen oder Termine ausnahmsweise
schuldhaft nicht einhalten, ist der Kunde
verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag
zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden
wegen Lieferverzuges gegen uns sind ausgeschlossen,
es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
3. Ereignisse höherer Gewalt verlängern die Lieferfrist angemessen
auch dann, wenn sie während des Lieferverzuges
eintreten.
4. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, sofern diese für
den Besteller zumutbar sind.

IV. Gefahrenübergang
1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Liefergegenstand
das Werk des Lieferers verlässt. Dies gilt
auch dann, wenn wir ausnahmsweise die Kosten des
Versandes tragen.
2. Die Ware wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch
des Bestellers auf dessen Kosten gegen Transportschäden
versichert.
Schwegler Präzisionswerkzeuge Schwegler Precision Tools

V. Zahlung
1. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen
wurden, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen
mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto
ab Rechnungsdatum zahlbar.
2. Lohnaufträge und Nachschärfaufträge sind rein netto
ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
3. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe
von 12% zu berechnen.
4. Nur anerkannte oder rechtsgültig festgestellte Gegenansprüche
berechtigen zur Aufrechnung oder Zurückhaltung.

VI. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum bis zur Begleichung unserer
gesamten auch künftigen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung zum Kunden an sämtlichen gelieferten
Gegenständen vor. Die Einstellung einzelner Forderungen
in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung
und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt
in allen Stufen nicht auf.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Sache im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern.
Er tritt uns jedoch bereits jetzt die ihm aus der
Weiterveräußerung erwachsende Forderung in Höhe
unseres Fakturaendbetrages mit allen Nebenrechten
und Rängen ab. Der Kunde bleibt unter Vorbehalt des
Widerrufs zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir
verpflichten uns von der eigenen Einziehungsermächtigung
keinen Gebrauch zu machen, so lange der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen auch gegenüber Dritten
nachkommt.
3. Werden Liefergegenstände vom Kunden zu einer neuen
beweglichen Sache verarbeitet, so gilt die Verarbeitung
als für uns vorgenommen. Wir werden Eigentümer der
neuen Sache. Bei Verarbeitung, zusammen mit dem
Kunden nicht gehörender Waren, erwerben wir Miteigentum
an der neuen Sache in dem Verhältnis des Wertes
der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der
Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Kunden
gehörender Ware gem §§ 947, 048 BGB verbunden,
vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt
der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung
Alleineigentum, so überträgt er an uns Miteigentum,
nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
sowie der anderen Ware zum Zeitpunkt der
Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Die Übergabe
der Ware wird dadurch ersetzt, dass der Kunde
diese für uns unentgeltlich verwahrt.
4. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden
noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen
sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen
durch dritte Hand, hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen.
5. Bei einem Scheck-/Wechselverfahren geht unser Eigentumsvorbehalt
in sämtlichen Stufen erst dann unter,
wenn der Besteller seinen sämtlichen Zahlungsverpflichtungen
uns gegenüber sowie gegenüber Dritten
nachgekommen ist.
6. Gerät der Besteller trotz Fristsetzung schuldhaft in Zahlungsverzug
sind wir berechtigt, den Liefergegenstand
an uns zu nehmen, ohne dass hierin ein Rücktritt vom
Kaufvertrag zu sehen wäre

VII. Gewährleistung und Haftung
1. Im Falle berechtigter Reklamationen leisten wir Gewähr
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt
eine solche endgültig fehl, so kann der Kunde nach seiner
Wahl Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung
des Kaufvertrages (Wandelung) verlangen.
2. Kosten infolge unberechtigter Beanstandungen gehen
zu Lasten des Bestellers.
3. Sonstige Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche,
Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsabschluss und erlaubter
Handlung uns gegenüber sind ausgeschlossen, es sei
denn, wir haften ausnahmsweise wegen vorsätzlichem
oder grob fahrlässigem Verhalten. Dies gilt nicht, soweit
unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen
Vertragspflichten verletzt werden, deren Erfüllung für
den Besteller von wesentlicher Bedeutung sind. Die
Haftungsfreizeichnung gilt ebenfalls nicht, soweit wir
nach dem Produkthaftungsgesetz haften oder für das
Fehlen zugesicherter Eigenschaften in Anspruch genommen
werden.

VIII. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für die beiderseitigen Rechtsbeziehungen
ist Vöhringen.
2. Ist der Besteller Vollkaufmann, so ist für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertragsverhältnis einschließlich etwaiger
Wechsel oder Scheckklagen, je nach Zuständigkeitsstreitwert
das Amtsgericht Neu-Ulm oder das
Landgericht Memmingen – Kammer für Handelssachen
– zuständig. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz
des Bestellers zu klagen.
3. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung,
jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG).
4. Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder infolge einer Änderung
der Rechtsprechung oder der Gesetzgebung unwirksam
werden, so hat dies die Unwirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht zur Folge. Die Vertragsparteien
verpflichten sich schon heute, eine der unwirksamen
Bestimmungen möglichst nahekommende Ersatzregelung
zu treffen.
Fassung vom 6. 5. 1998



   AGBs als Textdatei downloaden



Immer wenn's darauf ankommt: Schwegler nach oben